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Berufsgenossenschaften - ein vergessenes Monopol.
Ein Plädoyer für Wettbewerb in der betrieblichen Unfallversicherung.
In unserem Betrieb ereignete sich 2001 ein Bagatell-Arbeitsunfall mit Behandlungskosten von 119 Euro. Dieser war bei unserer Berufsgenossenschaft, der BG Chemie, meldepflichtig. Sie kam zwar für die Behandlungskosten unseres Mitarbeiters auf, erhöhte aber aufgrund dieses kleinen Unfalls den Versicherungsbeitrag für das Jahr 2001 um 6.000 Euro; statt 7.000 Euro Jahresbeitrag mussten wir satte 13.000 Euro zahlen.
Mit dieser Unverhältnismäßigkeit und deren Ursachen wollen wir uns nicht abfinden. Deshalb klagt unser Unternehmen vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main (Az.: S 164-3933/03) gegen den Beitragsbescheid 2001 und auf Entlassung aus der Zwangsversicherung und setzt sich auch politisch für eine Marktöffnung ein. Unser Ziel ist das Aufbrechen des vergessenen Monopols der Berufsgenossenschaften.
Ohne Zweifel muss es eine gesetzliche Versicherungspflicht für Arbeitsunfälle geben - aber, ist zu deren Durchführung das Monopol einer Pflichtversicherung nötig? Könnten diese Aufgaben nicht private Versicherungen sehr viel wirtschaftlicher übernehmen wie dies beispielsweise bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall ist?
Wettbewerb belebte schon immer das Geschäft und führt zu mehr Effizienz - sicherlich auch beim Versicherungsmonopol aus Bismarcks Zeiten.
> Selbstverantwortung statt Fremdverwaltung Beitrag zum berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherungs-Monopol
Michael Trapp
Geschäftsführer der Sattler KunststoffWerk GmbH, Mühlheim am Main
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